Recht und Gesetz

Buchrezensionen

Online-Recht Barrierefreies Webdesign

Online-Recht

Cover
Zunächst werden grundlegende Begriffe erklärt: Online-Recht, Internet, Policy, Netiquette.
Im Kapitel „Rechtsfallen beim Internatauftritt“ erfährt frau unter anderem, was bei der
Anbieterkennzeichnung zu beachten ist und wie Freiberuflerinnen, die dem Standesrecht unterliegen,
ihren Internetauftritt gestalten dürfen (und wie nicht). Im Kapitel „Strafrechtliche Aspekte“
geht es neben den allseits bekannten illegalen Inhalten um Beleidigung, Raubkopien und
Telekommunikations-Überwachung. Was das „Internet in Unternehmen“ rechtlich kennzeichnet,
sind die Firmenpräsentation, Internetzugänge und -nutzung seitens der Mitarbeiter, Telearbeit
und steuerliche Fragen. Strömer klärt über oft Gehörtes wie
Abmahnung, einstweilige Verfügung und Schiedsverfahren auf. Selbst Gerichts- und Anwaltskosten
werden praxisnah behandelt.

Im Abschlusskapitel „Deutsche Urteile zum Online-Recht“ werden die wichtigsten
Entscheidungen zum Vertragsrecht, Kennzeichenrecht, Wettbewerbs- bzw. Standesrecht, Urheberrecht,
Arbeitsrecht und Strafrecht dargestellt. Lobenswert ist, dass es dazu auch gleich einen URL gibt,
unter dem der Autor eine Entscheidungssammlung zum Online-Recht anbietet,
was angesichts der rasenden Entwicklung sehr wohl Sinn macht.

Hauptthemen:

  • Provider
  • Internetdomains
  • E-Commerce
  • Rechtsfallen beim Internetauftritt
  • Geistiges Eigentum
  • Strafrechtliche Aspekte
  • Internet in Unternehmen
  • Datenschutz
  • Netzbetreiber
  • Verfahrensfragen
  • Urteile

Tobias H. Strömer:
„Online-Recht. Rechtsfragen im Internet“.
dpunkt.Verlag 2002. 46,- EUR (D) / 47,30 EUR (A). ISBN 3-89864-146-5

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Barrierefreies Webdesign

Cover
Barrierefreiheit oder Accessibility ist durch das Behindertengleichstellungsgesetz
in das Bewusstsein von Web-Entwicklerinnen getreten. Im Juli 2002 war in den
heise-News
zu lesen:

„Seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
müssen Behörden der Bundesverwaltung beim Einrichten
neuer Web-Auftritte oder deren Überarbeitung Vorkehrungen treffen, damit
auch Behinderte das Informationsangebot nutzen können. Bestehende
Angebote sowie öffentlich zugängliche Terminals müssen bis zum Jahresende
2005 angepasst werden, es sei denn, sie richten sich speziell an Behinderte:
Dann läuft die Schonfrist schon Silvester 2003 ab.“

Keine Panik! Für alle, die mit dem Problem konfrontiert sind,
gibt es ein nettes kleines Nachschlagewerk, das sich ausschließlich diesem Thema widmet:
„Barrierefreies Webdesign“ bietet eine Einführung mit Überblick
über verschiedene vorhandene Barrieren, fasst die Mindestanforderungen an Barrierefreiheit
im Web zusammen,
vertieft diese und sagt auch, wie frau die eigenen Sites auf Barrierefreiheit hin testet.

Sehr praxisnah beschreibt Hellbusch die gängigen Elemente von Websites und
ihre Auswirkung auf die Accessibility. Desweiteren finden sich positive Beispiele
für geschicktes Webdesign, so dass frau mit dem vorliegenden Heft konstruktiv arbeiten kann.
Nützlich ist die Übersicht über die Gebote und Verbote in der Heftmitte.

Die Übersetzung aus dem Dänischen ist gekennzeichnet durch einen etwas ungewöhnlichen
Sprachstil; konsequent wird die Leserin geduzt …

Links zum Gesetz:
Forschungsinstitut
Technologie – Behindertenhilfe (FTB) der Fernuniversität Hagen

(barrierefrei und mit Begründung)

Bundesgesetzblatt als pdf
(für die Freundinnen der amtlichen Sprachwuselei ohne Begründung)

Jan Eric Hellbusch:
„Barrierefreies Webdesign“.
KnowWare 2001. 88 Seiten. 4,- EUR. ISBN 87-90785-75-4

Falls eine ein Geschenk sucht, gibt es ja auch noch
Eure Buchtipps 2002.

Maria

von Maria