Auslandsaufenthalt für alleinerziehende Studierende

Gerda-Tschira-Stipendium für Mütter und Väter

Ein Aufenthalt im Ausland ist bei manchen Studiengängen für deren erfolgreichen Abschluss unerlässlich. Doch für alleinerziehende Mütter und Väter ist solch ein Auslandsaufenthalt häufig mit einer besonderen finanziellen Belastung verbunden. Denn neben den eigenen Kosten müssen sie zusätzlich die Betreuungs- oder Unterrichtskosten ihrer Kinder tragen. Das Gerda-Tschira-Stipendium fördert Studierende der Naturwissenschaften, Mathematik oder Informatik, die alleinerziehend sind und einen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren müssen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Kinder für die Dauer des Studienaufenthaltes mitnehmen zu können. Die Höhe des Stipendiums ist abhängig von den Lebenshaltungs- und Betreuungskosten in dem jeweiligen Land.

Um das Stipendium können sich Studierende im Haupt- bzw. Masterstudium der Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik an deutschen Hochschulen bewerben. Der Studienaufenthalt soll in der Regel ein Jahr nicht überschreiten. Das Vorhaben und der bisherige bzw. zukünftige Studienverlauf sollen nachprüfbar aufeinander abgestimmt werden. Einer Bewerbung müssen zwei gutachterliche Stellungnahmen von Professoren der Hochschule beiliegen. Die Gutachten sollen Auskunft über die bisherige und zu erwartende Studienleistung der Bewerberin bzw. des Bewerbers geben sowie über die Unerlässlichkeit des Auslandsaufenthaltes.

Gerda Tschira gründete und leitet das Carl Bosch Museum Heidelberg und das benachbarte Museum am Ginkgo (www.carl-bosch-museum.de). Sie sieht die Notwendigkeit, das berufliche Fortkommen alleinerziehender Mütter und Väter zu fördern: „Alleinerziehende sind bewundernswerte Menschen, die man unbedingt unterstützen muss. Sie sollten ihre Kinder bei ihrem Auslandsstudienaufenthalt mitnehmen können und damit die gleichen Chancen im Studium haben wie andere.“ Das Gerda-Tschira-Stipendium wird von der Klaus-Tschira-Stiftung vergeben.

Bewerbungsschluss ist der 10. Juli 2009.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Anfragen (bitte per E-Mail) sowie Bewerbungen (mit Lebenslauf, gutachterlichen Stellungnahmen, Projektbeschreibung, Kostenrahmen) für das Gerda-Tschira-Stipendium bitte richten an:

Beate Spiegel
Klaus Tschira Stiftung gGmbH, Schloss-Wolfsbrunnenweg 33 / Villa Bosch, 69118  Heidelberg
beate.spiegel(at)klaus-tschira-stiftung(dot)de oder beate.spiegel(at)kts.villa-bosch(dot)de

http://www.klaus-tschira-stiftung.de/deutsch/aktivitas/gerdatschira.html

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