Datenschutz neu: Bloggen, Fotografieren …

… und so weiter

Ohne Gewähr: Ein paar Infos und Tipps

Die meisten Infos habe ich mitgeschrieben bei einem Rundfunkbeitrag… da hab ich wahrscheinlich nicht alles mitbekommen. ich verlinke Euch mal den Beitrag in der Mediathek. Außerdem bin ich juristisch ja nicht gebildet.

Die Infos hier sollen Euch einfach als Ausgangspunkt für Eure Recherchen dienen, bei denen Ihr Eure individuellen Fragen klärt.

Wie gefährlich ist Bloggen?

Das hängt davon ab…. Wer Newsletter verschickt und dafür Emailadressen speichert, sollte eine Datenschutzerklärung im Blog haben (bzw. die vorhandene prüfen und aktualisieren). Wer „nur“ postet, sollte auf Tracking und ähnliches achten. Cookies? Darüber müssen die Blogbesucherinnen und Blogbesucher Bescheid wissen.

Wie gefährlich ist Fotografieren?

Hier stehen sich Datenschutz und der Schutz von künstlerischen Werken gegenüber: Stichwort Kunsturhebergesetz. Einerseits sind Fotos (u. a. die mit Personen drauf) jetzt als Daten definiert, so dass sie komplett unter die Datenschutzregelung fallen. Andererseits hat das Innenministerium wohl gerade geäußert, dass bei Bildern die alten Regelungen mit entsprechenden Freiheiten gelten dürften. Hier steht u. a. drin, dass „Bilder, mit Personen als Beiwerk“ durchaus veröffentlicht werden können – das ist etwa bei Sehenswürdigkeiten wie dem Kölner Dom der Fall, den kann man schlecht ohne Leute drauf erwischen…

Was sich jetzt wirklich durchsetzt, ist noch offen: „Gem. Art. 85 Abs. 2 DSGVO sind nationale Regelungen für Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken möglich. Sofern also eine Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen zu diesen Zwecken erfolgt, verbleibt auch unter der Datenschutz-Grundverordnung ein eigener Regelungsspielraum des nationalen Gesetzgebers.“ (Quelle 21. Dez. 2017: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/veroeffentlichung-von-fotos-was-aendert-sich-mit-der-dsgvo/)

D. h. Personen des öffentlichen Lebens dürfen eventuell weiterhin abgebildet werden oder Personengruppen bei Veranstaltungen (diese dann auch mit nicht-prominenten Menschen). Fotografiert man 1, 2 oder 3, …. bis zu 7 Leute, muss man sie einzeln um ihre Einwilligung bitten. Natürlich nur, wenn man die Personen auch erkennen kann. Von hinten und ganz klein gilt das wohl nicht.

Wann kommt man ins Gefängnis?

Gar nicht.

Es dürfen hier überhaupt nur Behörden, Verbraucherschutz und Betroffene klagen. Konkreter: „Die DSGVO sehe vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften“ (Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/datenschutz-dsgvo-101.html).

Eingesperrt wird wegen eines Verstoßes niemand. Als Strafen gelten zwar sehr große Summen als Obergrenze, nämlich 20 Mio Euro bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Das Risiko für Blogger*innen ist jedoch deutlich geringer, da kann man von maximal ein paar Hundert Euro ausgehen, wenn man – vielleicht ja unbewusst – ein „Vergehen“ gegen die Regelung begangen hat.

Meine gespeicherten Daten

ScreenshotStichwort Auskunftspflicht: Wenn ich bei Unternehmen & Co. anfragen möchte, welche Daten sie über mich gespeichert haben, kann ich die Hilfe von My Data Request dafür nutzen: https://mydatarequest.com

Hier bekomme ich Hilfe, wenn ich z. B. von facebook, tinder, uber eine Auskunft über meine dort gespeicherten Daten anfragen möchte.

Flut von Emails: „Bestätigen Sie den Newsletter“ / „Neue Datenschutzerklärung“

Prima! Jetzt kann ich da endlich mal die nervigsten Dauermails loswerden. Nur bitte aufpassen: Nicht einfach jeden Link in diesen Emails anklicken, besser auf die Website gehen und dort den Newsletter abbestellen. Hier sind Zugangsdatendiebe auf der allgemeinen Neuregelungswelle unterwegs!

Links

Stand Anfang 2017: www.urheberrecht.de/kunsturhebergesetz

www.tagesschau.de/inland/datenschutz-dsgvo-101.html
www.tagesschau.de/ausland/eu-datenschutz-faq-101.html

Rundfunkbeitrag:
www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-angeklickt-dsgvo-in-kraft—was-ist-gut-was-schlecht-100.html

Datenauskunfthilfe:
https://mydatarequest.com

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