… und so weiter
Ohne Gewähr: Ein paar Infos und Tipps
Die meisten Infos habe ich mitgeschrieben bei einem Rundfunkbeitrag… da hab ich wahrscheinlich nicht alles mitbekommen. ich verlinke Euch mal den Beitrag in der Mediathek. Außerdem bin ich juristisch ja nicht gebildet.
Die Infos hier sollen Euch einfach als Ausgangspunkt für Eure Recherchen dienen, bei denen Ihr Eure individuellen Fragen klärt.
Wie gefährlich ist Bloggen?
Das hängt davon ab…. Wer Newsletter verschickt und dafür Emailadressen speichert, sollte eine Datenschutzerklärung im Blog haben (bzw. die vorhandene prüfen und aktualisieren). Wer „nur“ postet, sollte auf Tracking und ähnliches achten. Cookies? Darüber müssen die Blogbesucherinnen und Blogbesucher Bescheid wissen.
Wie gefährlich ist Fotografieren?
Hier stehen sich Datenschutz und der Schutz von künstlerischen Werken gegenüber: Stichwort Kunsturhebergesetz. Einerseits sind Fotos (u. a. die mit Personen drauf) jetzt als Daten definiert, so dass sie komplett unter die Datenschutzregelung fallen. Andererseits hat das Innenministerium wohl gerade geäußert, dass bei Bildern die alten Regelungen mit entsprechenden Freiheiten gelten dürften. Hier steht u. a. drin, dass „Bilder, mit Personen als Beiwerk“ durchaus veröffentlicht werden können – das ist etwa bei Sehenswürdigkeiten wie dem Kölner Dom der Fall, den kann man schlecht ohne Leute drauf erwischen…
Was sich jetzt wirklich durchsetzt, ist noch offen: „Gem. Art. 85 Abs. 2 DSGVO sind nationale Regelungen für Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken möglich. Sofern also eine Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen zu diesen Zwecken erfolgt, verbleibt auch unter der Datenschutz-Grundverordnung ein eigener Regelungsspielraum des nationalen Gesetzgebers.“ (Quelle 21. Dez. 2017: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/veroeffentlichung-von-fotos-was-aendert-sich-mit-der-dsgvo/)
D. h. Personen des öffentlichen Lebens dürfen eventuell weiterhin abgebildet werden oder Personengruppen bei Veranstaltungen (diese dann auch mit nicht-prominenten Menschen). Fotografiert man 1, 2 oder 3, …. bis zu 7 Leute, muss man sie einzeln um ihre Einwilligung bitten. Natürlich nur, wenn man die Personen auch erkennen kann. Von hinten und ganz klein gilt das wohl nicht.
Wann kommt man ins Gefängnis?
Gar nicht.
Es dürfen hier überhaupt nur Behörden, Verbraucherschutz und Betroffene klagen. Konkreter: „Die DSGVO sehe vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften“ (Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/datenschutz-dsgvo-101.html).
Eingesperrt wird wegen eines Verstoßes niemand. Als Strafen gelten zwar sehr große Summen als Obergrenze, nämlich 20 Mio Euro bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Das Risiko für Blogger*innen ist jedoch deutlich geringer, da kann man von maximal ein paar Hundert Euro ausgehen, wenn man – vielleicht ja unbewusst – ein „Vergehen“ gegen die Regelung begangen hat.
Meine gespeicherten Daten
Stichwort Auskunftspflicht: Wenn ich bei Unternehmen & Co. anfragen möchte, welche Daten sie über mich gespeichert haben, kann ich die Hilfe von My Data Request dafür nutzen: https://mydatarequest.com
Hier bekomme ich Hilfe, wenn ich z. B. von facebook, tinder, uber eine Auskunft über meine dort gespeicherten Daten anfragen möchte.
Flut von Emails: „Bestätigen Sie den Newsletter“ / „Neue Datenschutzerklärung“
Prima! Jetzt kann ich da endlich mal die nervigsten Dauermails loswerden. Nur bitte aufpassen: Nicht einfach jeden Link in diesen Emails anklicken, besser auf die Website gehen und dort den Newsletter abbestellen. Hier sind Zugangsdatendiebe auf der allgemeinen Neuregelungswelle unterwegs!
Links
Stand Anfang 2017: www.urheberrecht.de/kunsturhebergesetz
www.tagesschau.de/inland/datenschutz-dsgvo-101.html
www.tagesschau.de/ausland/eu-datenschutz-faq-101.html
Rundfunkbeitrag:
www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-angeklickt-dsgvo-in-kraft—was-ist-gut-was-schlecht-100.html
Datenauskunfthilfe:
https://mydatarequest.com
Maria

Lösungsorientiert, klar strukturiert und treffend. Dieser Ratgeber hilfti, Entscheidungsvorlagen für das Management zu schreiben. Solche, die funktionieren.




Wie lernt man was am schnellsten? Indem man’s tut! Dies ist ein Aufgabenbuch, quasi „Lernen durch Machen“. Fein!




Das Buch lädt zum Mitnehmen und schnell Reinlesen ein, wenn man sich das kleine und dünne Format ansieht. Rund 50 Seiten Text, dazu nochmal ein Anhang von 46 Seiten. Wer Kanban noch nicht kennt, wird sich mit diesem knappen Extrakt nicht leicht zurechtfinden. Das kann zum Einen daran liegen, dass es eben eine Essenz ist, was eher Profis anspricht. Zum Anderen finde ich die Übersetzung bzw. den Sprachstil …. hmmm… irgendwie kantig. Die Sätze fließen nicht, haben keine Melodie oder es ist schwierig, den eigentlichen Punkt herauszulesen. Ein Beispiel: „Das System und Board-Design sozialisieren und die Implementierung aushandeln.“
Scheitern möchte niemand. Trotzdem kann es eine (notwendige) Voraussetzung für persönlichkeitsbildende Lernerfahrungen sein. Und als Voraussetzung für große Erfolge. Scheitern ist hier extrem, nichts Reparables, sondern ein kompletter Misserfolg. Das Buch dient dieser Art des Scheiterns nun als Rehabilitationsschrift. Gut. Das kann von destruktiven Schuldgefühlen befreien und den Blick weiten. Die Kurzzusammenfassungen an jedem Kapitelende sind auf den Punkt und gut gelungen. Ein Zitat aus dem Buch gefällt mir besonders: „Wieder versuchen. Wieder scheitern. Besser scheitern.“ (Samuel Beckett)
Das Buch erzählt die Geschichte von Bodie und seiner neuen Besitzerin. Am Anfang dieser Geschichte steht das Ende einer Beziehung. Mit Mitte, Ende 40 steht Belinda (Jahrgang ’67) unerwartet wieder als Single da. Und so ähnlich geht es auch Bodie, dem Mischling. Er sitzt im Tierheim, die Todesspritze droht. Beide treffen fast zufällig aufeinander. Und finden sich.
Wie neulich schon versprochen, hab ich mir diesen Roman nochmal genüßlich und komplett vorgenommen.


